Verzugszinsrechner 2026 – § 288 BGB
Berechne Verzugszinsen nach § 288 BGB für B2B- und B2C-Forderungen auf Basis des aktuellen Basiszinssatzes.
Verzugszins
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Zinssatz p.a.
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Gesamtforderung
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Verzugszinsen nach § 288 BGB
Bei B2B-Geschäften: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte. Bei Verbrauchergeschäften: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte. Der Basiszinssatz 2026 beträgt 2,62 %.
Wann beginnt der Verzug?
- Mit Mahnung: Schuldner ist ab Zugang der Mahnung im Verzug
- Ohne Mahnung: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungseingang (§ 286 Abs. 3 BGB)
- Fest vereinbarte Zahlungstermine: Automatisch ab Überschreitung
Häufige Fragen
Was ist der Verzugszins?
Verzugszins ist der gesetzliche Zinsanspruch bei Zahlungsverzug gem. § 288 BGB. Er berechnet sich aus dem Basiszinssatz der EZB plus einem Aufschlag.
Was ist der aktuelle Basiszinssatz?
Der Basiszinssatz 2026 beträgt 2,62 %. Er wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli angepasst und vom Bundesministerium der Justiz veröffentlicht.
Was ist die Verzugspauschale?
Bei B2B-Forderungen kann der Gläubiger zusätzlich 40 € Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Diese deckt Mahnkosten ab.
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