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Finanzen

Verzugszinsrechner 2026 – § 288 BGB

Berechne Verzugszinsen nach § 288 BGB für B2B- und B2C-Forderungen auf Basis des aktuellen Basiszinssatzes.

Verzugszins

Zinssatz p.a.

Gesamtforderung

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Verzugszinsen nach § 288 BGB

Bei B2B-Geschäften: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte. Bei Verbrauchergeschäften: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte. Der Basiszinssatz 2026 beträgt 2,62 %.

Wann beginnt der Verzug?

Häufige Fragen

Was ist der Verzugszins?

Verzugszins ist der gesetzliche Zinsanspruch bei Zahlungsverzug gem. § 288 BGB. Er berechnet sich aus dem Basiszinssatz der EZB plus einem Aufschlag.

Was ist der aktuelle Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz 2026 beträgt 2,62 %. Er wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli angepasst und vom Bundesministerium der Justiz veröffentlicht.

Was ist die Verzugspauschale?

Bei B2B-Forderungen kann der Gläubiger zusätzlich 40 € Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Diese deckt Mahnkosten ab.

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